Allgemeine Geschäftsbedingungen Amazing Tools GmbH 

Präambel

Amazing Tools GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Auer, Am Malbaum 18, 97204 Höchberg – nachfolgend „PD Experts“ genannt – vermittelt und vermarket ihren Kunden Fremd- und Eigenlizenzen für Softwarelösung. Daneben bietet PD Experts Dienstleistungen für diese      Softwarelösungen sowie Support und Schulungen an. 

Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen PD Experts und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:

Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen PD Experts die Erbringung einer Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg. 

Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen PD Experts ein fertiges Werk schuldet.

§ 1 Geltungsbereich, Änderung 
  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen PD Experts und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, PD Experts hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. 
  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. PD Experts behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. PD Experts wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln.  Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist PD Experts dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  4. Der Vertragsschluss findet in deutscher Sprache statt. Bei Auslegungsschwierigkeiten geht die deutsche Sprachversion vor. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  5. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  6. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    1. individuelle Vereinbarungen
    2. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
    3. die gesetzlichen Regelungen
§ 2 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung
  1. Der Kunde kann telefonisch, über das Kontaktformular auf der Webseite https://pd-experts.com/ oder per E-Mail die Leistungen von PD Experts, insbesondere die Bereitstellung von Softwarelizenzen beauftragen. Alternativ kann der Kunde PD Experts als Lizenzgeber beauftragen, sofern er die Software direkt beim Softwareanbieter bestellt und bei diesem einen Change of Provider Request stellt. 
  2. Im Falle der Bestellung über das Kontaktformular, per Telefon oder E-Mail stellt die Bestellung des Kunden noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. PD Experts sendet dem Kunden im Anschluss per E-Mail ein entsprechendes Angebot zu. Der Vertragsschluss kommt durch Bestätigung des von PD Experts unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. PD Experts hält sich 14 Tage an sein Angebot gebunden.
  3. Sofern der Kunde zunächst seinen Vertrag mit Pipedrive schließt und erst danach die Leistungen von PD Experts beauftragen möchte, erfolgt der Vertragsschluss folgendermaßen: Der Kunde kann mit Hilfe eines Change of Provider Request die Leistungen von PD Experts anfragen. Die Anfrage des Kunden stellt noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. PD Experts sendet dem Kunden im Anschluss per E-Mail ein entsprechendes Angebot zu. Der Vertragsschluss kommt durch Bestätigung des von PD Experts unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. PD Experts hält sich 14 Tage an sein Angebot gebunden.
  4. Soweit die Parteien eine kostenlose Probezeit für die Nutzung von Lizenzen vereinbaren, deren konkrete Länge sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://pd-experts.com/ vor Vertragsschluss, dem Angebot und/oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien ergeben, kann der Kunde innerhalb dieser Zeit das Vertragsverhältnis über diese Lizenz mit sofortiger Wirkung jederzeit kündigen. Die Probezeit ist entgegen § 4 Nr. 1 dieser AGB kostenlos. Die vertraglich vereinbarten Kosten entstehen nur, wenn der Kunde nicht bis zum Ende der Probezeit kündigt. Verträge über weitere Leistungen durch PD Experts (z.B. Beratungsleistungen) werden durch die Kündigung dieser Lizenz nicht berührt. Die Laufzeit und die vertraglichen Pflichten, die sich hieraus ergeben, richten sich nach § 2 Nr. 4, 5, 6 und § 3 Nr.1 dieser AGB.
  5. PD Experts beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Angebot bzw.in den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://pd-experts.com/ vor Vertragsschluss angegebenen oder den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem PD Experts unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden i.S.d. § 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
  6. Soweit eine bestimmte Vertragslaufzeit zwischen den Parteien vereinbart wird, können beide Parteien das Vertragsverhältnis jederzeit, bis zu Beginn eines neuen Leistungszeitraumes in Textform kündigen, solange nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag endet dann automatisch mit Beendigung des Abrechnungszeitraums, in dem die Kündigung erfolgt ist. Die vereinbarte Vergütung ist bis zum Ende des Leistungszeitraumes durch den Kunden zu erbringen i. S. d. § 4 Nr. 9 dieser AGB. 
  7. Verträge mit einer automatischen Beendigung bedürfen keiner Kündigung und enden automatisch mit Erreichen des Laufzeitendes.
  8. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Kunde seine Zahlung einstellt und/oder
    2. sich der Kunde i. S. d. § 4 Nr. 2 bis 3 dieser AGB, mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet, und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine umfasst und/oder
    3. der Kunde einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat und/oder
    4. der Kunde seiner Mitwirkungspflicht aus § 5 dieser AGB nicht fristgerecht erbringt.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
  1. Insbesondere, aber nicht abschließend, werden folgende Vertragsgegenstände – soweit vereinbart – von PD Experts kumulativ oder alternativ erbracht:
    1. Vermittlung und/oder Eigenvermarktung von Softwarelizenzen
    2. Accountanlegung und Implementierung von Softwarelösungen
    3. Datenimport aus Outlook/Excel oder anderen CRM-Systemen
    4. Prozessbeschreibung und -beratung
    5. Schnittstellenbeschreibung/-entwicklung zur Anbindung von Software
    6. Beratung zu Integrationen von Drittsystemen
    7. Support
    8. Schulungen
  2. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von PD Experts zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://pd-experts.com/ vor Vertragsschluss, dem Angebot und/oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Änderungen des Vertragsgegenstandes i.S.v. Lizenz-Upgrades oder Hinzubuchungen von Leistungen o.ä. können jederzeit, auch während einem Leistungszeitraum, durch den Kunden erfolgen, sofern sich die Vergütung durch diese Änderung nicht verringert. Es gelten sodann die Bedingungen des ursprünglichen Abonnements und/oder die hinzutretenden Bedingungen, je nachdem ob es sich um ein Hinzubuchen oder einen Lizenzwechsel handelt. Der ursprünglich vereinbarte Leistungszeitraum ändert sich hierdurch nicht. Im Übrigen wird auf die entsprechenden Kündigungsregelungen gemäß § 2 Nr. 4 bis 7 dieser AGB verwiesen.
  4. Im Rahmen von geschuldeten Dienstleistungen, z. B. Vermittlungsleistungen, Implementierungsleistungen, Schulungen und/oder weitere Beratungs- bzw. Supportleistungen, wird PD Experts ausschließlich beratend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. PD Experts schuldet in diesem Fall nicht den von Kunden angestrebten Erfolg/Kundenzielsetzung der beauftragten Leistungen.
  5. Sofern PD Experts dem Kunden ausschließlich Fremdlizenzen einer Softwarelösung vermittelt, wird PD Experts im Verhältnis zwischen dem Fremdlizenzanbieter und dem Kunden lediglich als digitaler Vermittler tätig. PD Experts ist in diesem Fall an einem daraus entstehenden Vertragsverhältnis zwischen einem Kunden und einem Fremdlizenzanbieter in keiner Weise beteiligt.
  6. Soweit PD Experts selbst die mietvertragliche Überlassung einer Software schuldet, wird folgendes zusätzlich vereinbart:
    1. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die geschuldete Software wird dem Kunden in einer marktüblichen Weise (Mail, Datenträger, etc.) in dem vereinbarten Umfang übergeben. Eine Installation erfolgt durch PD Experts im Rahmen einer getrennten Beauftragung.
    2. PD Experts beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen. PD Experts ist zu einer Anpassung jedweder Software und/oder anderen Leistungen an sich ändernde rechtliche oder sonstige regulatorische Anforderungen oder zu Anpassungen an etwaige Änderungen, die in der Software, ob durch den Hersteller der Software oder Dritte, erfolgen, nicht verpflichtet.
    3. Soweit vertraglich geschuldet, erhält der Kunde für die Dauer des Vertrages gem. § 7 Nr.2 dieser Bedingungen das Recht der Unterlizensierungen im vereinbarten Umfang und in Abhängigkeit vom beauftragten Funktionsumfang.
  7. Im Rahmen von geschuldeten Supportleistungen gilt darüber hinaus folgendes:
    1. Die von PD Experts gegenüber dem Kunden zu erbringenden Supportleistungen bestimmen sich nach den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://pd-experts.com/ vor Vertragsschluss, dem Angebot und/oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien. 
    2. Supportleistungen seitens PD Experts erfolgen in der Regel durch Fernwartung. PD Experts schaltet sich über einen nach eigenem Ermessen zu wählenden Zugang oder vom Kunden bereitgestellte Netzwerkzugänge auf das Kundensystem. Zur Erbringung von Leistungen kann PD Experts nach eigenem Ermessen auch zum Ort des Kunden fahren. Ein über die Pflichten aus diesem Vertrag hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
    3. Supportanfragen hat der Kunde telefonisch an +49 931 66398171 oder per E-Mail an support@pd-experts.com zu richten. 
    4. PD Experts wird etwaige Supportleistungen innerhalb der gemäß der jeweiligen Zusatzvereinbarung individuell vereinbarten Servicezeiten erbringen. Servicezeiten im Sinne dieser Bestimmungen definieren sich als die Zeiten, innerhalb derer PD Experts die Erreichbarkeit für Störungsannahmen gewährleistet. PD Experts schuldet in diesen Zeiten lediglich eine Aufnahme des herangetragenen Themas, nicht jedoch eine sofortige Bearbeitung. 
    5. Leistungen an Software im Störungsfall/Fehlerfall erfolgen nur an der jeweils letzten durch PD Experts bereitgestellten Version des Produktes.
  8. Bei Schulungsleistungen werden etwaiger Umfang, Zielgruppe, Teilnehmerzahl und die Durchführung der Schulung im jeweiligen Vertrag/Angebot festgelegt. PD Experts ist nicht zu einem bestimmten Schulungserfolg verpflichtet. PD Experts unterliegt im Hinblick auf die Durchführung ihrer Tätigkeiten und der Gestaltung der Arbeitszeit keinen Weisungen des Kunden.
  9. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst ereignen, verpflichten PD Experts nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
  10. Wird PD Experts selbst nicht beliefert, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird sie von ihrer Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Sie ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und wird jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.
  11. PD Experts bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn PD Experts aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.
  12. PD Experts ist berechtigt für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmen, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von PD Experts. PD Experts ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person, insb. Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von PD Experts wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber PD Experts nicht nachkommt.
  13. Je nach geschuldeter Leistung setzt PD Experts in bestimmten Situationen Software/Dienste von Dritten ein. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Leistung von PD Experts in diesen Fällen nur erbracht werden kann, wenn der Kunde diesen Bedingungen zustimmt und die jeweilige Software installiert.
  14. Je nach geschuldeter Leistung ist für die Leistungserbringung vonseiten PD Experts eine Registrierung des Kunden erforderlich. Damit eine Registrierung erfolgen kann, muss der Kunde verschiedene Pflichtfelder an Daten ausfüllen. Nachdem die von dem Kunden eingegebenen Daten zur Registrierung des Nutzerkontos bei PD Experts eingegangen sind, wird dem Kunden zeitnah eine Bestätigung über den Erhalt der Registrierung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Ein Kunde kann für sich jeweils nur ein Konto anlegen.
  15. Kommt PD Experts mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn PD Experts eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
  16. Soweit PD Experts entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
  17. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von PD Experts oder dem Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
  1. Der Kunde verpflichtet sich, PD Experts für die Überlassung der Software das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt zu bezahlen. Im Übrigen richtet sich die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus nach den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://pd-experts.com/ sowie den Lizenzpreistabellen des Softwareanbieters Pipedrive https://www.pipedrive.com/de/pricing (bei Unterschieden gelten die Pipedrive Preise) vor Vertragsschluss, dem Angebot und/oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. PD Experts stellt die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Beendigung des vertraglich festgelegten Leistungszeitraums per E-Mail zu. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
  3. Im Falle eines Werkvertrages wird die Zahlung des Werklohns mit Abnahme zur Zahlung fällig.
  4. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten Forderung, auf dem Konto von PD Experts ein.
  5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber PD Experts in Textform zu erheben. Rechnungen von PD Experts gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
  6. Bei Nachträglichen Änderungen des Rechnungsempfängers nach der Widerspruchsfrist der Zif. 5 wird eine pauschale Rechnungsänderungsgebühr von EUR 10,- pro Rechnung erhoben.
  7. Befindet sich der Kunde ein Monat lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist PD Experts dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.
  8. Wird im Angebot ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw. Fortschreibung der Projektplanung möglich. PD Experts wird dann dem Kunden anzeigen, wenn der geschätzte Aufwand um mehr als zehn Prozent überschritten wird und sich mit dem Kunden über die weitere Vorgehensweise abstimmen.
  9. Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet. Reisekosten sind dabei insbesondere Aufwendungen für Verpflegung in Höhe der gesetzl. Verpflegungspauschale je Reisetag, Flüge, Übernachtungen, Bahnfahrt 1. Klasse, Mietwagen, Taxi, PKW-Benutzung, Car-Sharing oder andere Transportdienstleister, Parkgebühren und dergleichen. Bei Fahrten mit dem PKW von PD Experts Mitarbeitern sind 0,70 EUR je Kilometer zu erstatten. Ebenfalls werden Reise- und Übernachtungskosten, die PD Experts vor Vertragsschluss, z. B. im Rahmen der Erstellung eines Angebots entstehen, nach Aufwand abgerechnet.
  10. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von PD Experts bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die PD Experts auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 9 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.
  11. PD Experts ist zur Änderung der Preise berechtigt, wenn diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von PD Experts und des Kunden für den Kunden vertretbar ist und die Änderung im Vergleich zu der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Markt zumutbar erscheint. PD Experts wird dem Kunden die Änderung der Preise mindestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen.
  12. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu der Preiserhöhung gemäß § 4 Nr. 10 dieser AGB, ist PD Experts dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis außerordentlich zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Preise in Kraft treten sollen oder zu den neuen Bedingungen fortzusetzen, wenn ihr die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden unter den bisherigen Bedingungen aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Umständen nicht zumutbar ist.
  13. PD Experts darf die Vergütung gemäß § 4 Nr. 10 dieser AGB höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen des Statistischen Bundesamtes im Wirtschaftszweig WZ 2008: 58.29. 62 & 63.1 : IT-Dienstleistungen (derzeit veröffentlicht in Quartalszahlen vom Statistischen Bundesamt) geändert hat. Sollte der vorgenannte Index nicht mehr veröffentlicht werden, so tritt an seine Stelle derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index, der die Entwicklung des Erzeugerpreises für Dienstleistungen der Informationstechnologie am ehesten abbildet. Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpassung stattgefunden, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichen Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichen Indexstand. Daneben ist PD Experts zur Anpassung der Lizenzpreise berechtigt, sofern der Softwarehersteller Pipedrive die Preise für seinen Lizenzen, die durch PD Experts an den Kunden vermittelt werden, ändert.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich  aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://pd-experts.com/ vor Vertragsschluss, dem Angebot und/oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich: 
    1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber PD Experts unverzüglich mitzuteilen. 
    2. Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte, Prozessbeschreibungen, benötigte Zugangsberechtigungen und Benutzerdaten für alle im Rahmen des Projektes benötigten Systeme sowie weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese PD Experts unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Kunde auch verpflichtet, PD Experts vor programmiertechnischen Änderungen oder Veränderungen an der Informationsarchitektur seiner Internetpräsenzen zu informieren und mit diesen abzuklären, inwieweit diese negativen Einfluss auf die Leistungen von PD Experts haben.
    3. Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind. 
    4. Der Kunde ist verpflichtet, die von PD Experts erbrachten Leistungen und erstellten Werke nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von PD Experts gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen, sofern PD Experts hiervon nicht Kenntnis bzw. grob fahrlässig Unkenntnis hat. 
    6. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an PD Experts überlassenen Informationen, Daten und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von PD Experts zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Er stellt PD Experts von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung dieser überlassenen Informationen, Daten und sonstigen Inhalte und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei. Etwaige Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 
    7. Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind. 
    8. Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner benennen, der sämtliche Fragen der Projektdurchführung beantworten und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen kann. 
    9. Er sorgt dafür, dass die Berater der PD Experts an allen für die Leistungserbringung des Kunden notwendigen Besprechungen teilnehmen.
    10. Er wird, soweit nach Ermessen von PD Experts erforderlich, für jeden Projektmitarbeiter der PD Experts eine Remote-Zugriffsmöglichkeiten zur verschlüsselten und gesicherten Verbindung von einem externen Rechner via Internet auf die benötigten IT-Systeme von PD Experts einrichten und diese für die Dauer der gesamten Projektlaufzeit zur Verfügung stellen. Er wird, soweit nach Ermessen von PD Experts erforderlich, Arbeits- und Besprechungsräume, Zugang zu gängigen Kommunikationsmitteln (WLAN und Internet) sowie eine entsprechend ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen mit dem jeweiligen IT-Equipment und einer dem aktuellen IT-Standard entsprechenden Technik bereitstellen. 
    11. Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche die Leistungserbringung von PD Experts beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und PD Experts alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
    12. Voraussetzung für die Nutzung von Software, die durch PD Experts bereitgestellt wird, sind ein beliebiges Endgerät (Tablet, PC) sowie eine aktive Internetverbindung zur Nutzung der Software. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Internetverbindung unterliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden. Dieser hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen. Der volle Funktionsumfang der jeweiligen Software gilt nur für die jeweils aktuell und zwei Jahre zurückliegenden gängigen Endgeräte sowie die aktuell gängigen Browser-Versionen und die jeweiligen zwei Updates vor der aktuellen Version.
    13. Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist dem Kunden untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. 
    14. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen des Vertrages nicht bei PD Experts liegen. 
    15. Der Kunde wird, soweit nach Ermessen von PD Experts erforderlich, alle notwendigen Systeme auf technischer Ebene korrekt konfiguriert bereitstellen.
    16. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls etwaig von PD Experts erhaltene Zugangsdaten zur Erbringung der geschuldeten Leistungen geheim zu halten, Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde wird PD Experts unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass ein Zugang von nicht berechtigten Personen genutzt werden kann. Verletzt der Kunde die vorliegenden Bestimmungen, so kann PD Experts ohne vorherige Ankündigung den Zugriff des Kunden unverzüglich sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für PD Experts oder ihre Kunden erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.  Für den Fall, dass Leistungen von PD Experts von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
  2. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht PD Experts eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.
  3. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist PD Experts dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. PD Experts ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
  4. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber PD Experts geltend machen, wird PD Experts den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, PD Experts insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, PD Experts bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit PD Experts kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 6 Haftung / Gewährleistung
  1. Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die PD Experts in Folge einer nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden § 5 dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den Schaden ist. 
  2. Der Kunde haftet insbesondere dafür, dass die Software und die Funktionalitäten nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden.  
  3. PD Experts erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und schuldet hierbei die branchenübliche Sorgfalt. PD Experts garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages. PD Experts übernimmt die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Leistungen den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. 
  4. PD Experts gewährleistet eine Erreichbarkeit der vermittelten Software von 98,5 % im Jahresmittel. PD Experts haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Software vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.  Ebenfalls erfolgt bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von PD Experts liegenden Störung keine Rückvergütung von Entgelten. Bei kostenlosen Diensten schuldet PD Experts keinerlei Mindestverfügbarkeiten.
  5. Die Haftung von PD Experts für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass PD Experts gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Der Kunde hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch PD Experts. Die Haftung von PD Experts für Mängel im Recht an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass PD Experts gegenüber dem Kunden einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Kunden gegen PD Experts beinhaltet, ist ausgeschlossen.
  6. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://pd-experts.com/ vor Vertragsschluss, dem Angebot und/oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  7. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet PD Experts insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von PD Experts gehört.
  8. Bei Werkleistungen übernimmt PD Experts die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Leistungen den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährung bei Werkleistungen beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme, wobei die Ansprüche nach § 634 Nr. 1, 2 und 4 bei Werken, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in er Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, nach einem 1 Jahr verjähren.
  9. Für Mietverträge gilt ergänzend wie folgt: Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von PD Experts durch Beseitigung des Mangels, Lieferung einer Software oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von PD Experts für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. 
  10. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von PD Experts zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von PD Experts ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist. 
  11. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:
  12. genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten)
  13. Screenshot der Fehlermeldung
  14. eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann
  15. aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung
  16. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder PD Experts durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von PD Experts zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
  17. Der Kunde wird PD Experts bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
  18. Die Mängelbeseitigung durch PD Experts kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
  19. Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist PD Experts berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. 
  20. PD Experts ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. PD Experts ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
  21. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  22. PD Experts haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  23. Für sonstige Schäden haftet PD Experts nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 
  24. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  25. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von PD Experts. 
  26. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von PD Experts.
  27. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 7 Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Rechte an jedwedem Inhalt, insbesondere auch Lizenzen und Rechte an verwendeter Software, die durch PD Experts zur Leistungserbringung erworben oder genutzt werden, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich PD Experts zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden.
  2. Der Kunde erhält bei urheberrechtlich geschützten Werken, die von PD Experts innerhalb eines Vertragsverhältnisses erschaffen oder übertragen werden, mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung die nicht ausschließlichen, zeitlich unbegrenzten (bei Miete die zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkten) Nutzungsrechte an allen von PD Experts erbrachten Leistungen, entsprechend der vertraglich vereinbarten und vorgesehenen Nutzung. Bei wiederkehrenden Leistungen (zum Beispiel Miete) gilt diese Übertragung nur mit Zahlung des jeweiligen monatlichen Mietzinses. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet. Der Kunde darf insbesondere die Inhalte ohne Einwilligung von PD Experts nicht vervielfältigen und/oder sonst wie verbreiten. Ein Verstoß gegen diese Regelungen führt zu verschiedenen Ansprüchen von PD Experts, wie zum Beispiel Unterlassung und Schadensersatz. Für ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen der Software über die im Vertrag spezifizierten Restriktionen hinaus, muss der Kunde eine entsprechende Anzahl von Lizenzen erwerben. Sofern PD Experts dem Kunden Fremdlizenzen an einer Software überträgt, darf der Kunde die überlassene Software nur in dem Umfang nutzen, den der Anbieter der Software vertraglich einräumt. Es wird diesbezüglich ausdrücklich auf die AGB des jeweiligen Anbieters verwiesen, die bei Vertragsschluss bereitgestellt werden.
  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich PD Experts oder dem Anbieter der Software (im Falle einer bloßen Vermittlung durch PD Experts) zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden. Die AGB räumen keinerlei Eigentumsrechte / Intellectual-Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an Software und den entsprechenden Funktionalitäten ein. Sämtliche Intellectual-Property-Rechte verbleiben auch mit dem Nutzungsrecht gemäß dieses Nutzungsvertrages bei PD Experts oder dem Anbieter der Software.
  4. PD Experts ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
  5. Für den Fall, dass PD Experts im Rahmen der Vertragsanbahnung Inhalte gleich welcher Art zum Zwecke des Vertragsschlusses vorstellt/übergibt/sonst wie zur Kenntnis gereicht, dürfen diese Vorschläge nicht ohne vorherige Zustimmung durch PD Experts verwendet werden. Nutzungsrechte hieran werden ohne gesonderte Vereinbarung nicht übertragen. Auch für den Fall, dass für die Präsentation von Inhalten in diesem Zusammenhang ein Honorar gezahlt wird, wird damit nur der für die Erstellung der Vorschläge angefallene Aufwand vergütet; hierdurch findet keine Übertragung von Nutzungsrechten statt. 
  6. Der Kunde verpflichtet sich, Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise von PD Experts nicht zu entfernen.
  7. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur kostenlosen Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen verpflichtet. PD Experts kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung von überlassenen Programmen sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt PD Experts dieses Wahlrecht aus, wird er dies dem Kunden ausdrücklich mitteilen.
  8. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Software nicht weiterbenutzen darf, und im Falle der Nichtbeachtung das Urheberrecht des Rechtsinhabers verletzt.

§ 8 Abnahme

  1. Soweit es sich bei der geschuldeten vertraglichen Leistung, um eine Werkleistung handelt, wird PD Experts dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen. 
  2. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst ereignen, verpflichten PD Experts nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
  3. Die Abnahme erfolgt im Falle eines zu erstellenden digitalen Informationsproduktes wie folgt: Nach Erstellung des digitalen Produktes stellt PD Experts den Vertragsgegenstand zur Abnahme bereit. Im Rahmen der Abnahme überprüft der Kunde, die vertragsgemäße Funktionalität des Vertragsgegenstandes. Über den Verlauf wird ein Protokoll geführt, in dem etwaig zu behebende Mängel aufgeführt werden.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und PD Experts etwaige Mängel binnen 12 Werktagen in Textform mitzuteilen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  5. Einzelne Leistungen von PD Experts können Gegenstand von Teilabnahmen sein. Hat der Kunde eine vorbehaltlose Teilabnahme erklärt, kann er eine Verweigerung der Gesamtabnahme nicht auf Mängel der entsprechend abgenommenen Teilleistung stützen, welche bereits im Zeitpunkt der Teilabnahme für ihn erkennbar waren und nicht gerügt wurden. Sollte der Kunde trotz des endgültigen Scheiterns der Gesamtabnahme entsprechend abgenommene Teilleistungen produktiv genutzt haben, wird er PD Experts für die gezogenen Nutzungen einen angemessenen Wertersatz bezahlen.
  6. Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.
  7. Nimmt der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. 
  8. Auf Verlangen von PD Experts sind auch Teile der Leistung besonders abzunehmen.
  9. Die Abnahme bedarf grundsätzlich einer Erklärung zumindest in Textform.
  10. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 9 Absage von Terminen
  1. Änderungen der vereinbarten Termine für Schulungen oder sonstige Leistungen sind aus sachlichem Grund möglich, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. 
  2. PD Experts behält sich das Recht vor, einzelne Termine zu verschieben, wenn diese in Folge des Ausfalles des Mitarbeiters, der für die Durchführung der Schulungen zuständig ist, nicht durchgeführt werden können. Der betroffene Termin kann endgültig durch PD Experts abgesagt werden, wenn er nicht nachgeholt werden kann.
  3. Kommt ein Termin aufgrund einer Absage seitens PD Experts nicht zustande, wird PD Experts den Kunden darüber unverzüglich per E-Mail informieren. 
  4. Wird ein Termin seitens PD Experts endgültig abgesagt, wird keine Vergütung berechnet. Soweit diese schon entrichtet wurde, erfolgt eine Rückerstattung. Eine Barauszahlung ist nichtmöglich. 
  5. Ein vereinbarter Termin, muss vom Kunden mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Andernfalls fällt die volle Vergütung an.
  6. Wird ein gebuchter Termin wiederholt vom Kunden abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen, soweit dies nicht nachweislich unverschuldet vom Kunden ist.
  7. Bei Abbruch eines gebuchten Termins durch den Kunden gibt es keinen Anspruch auf Erstattung etwaiger geleisteter Zahlungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Abbruch unverschuldet war.
  8. Im Übrigen ist der Vertrag über die Durchführung von Schulungen nicht ordentlich kündbar. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

§ 10 Höhere Gewalt

PD Experts ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von PD Experts in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. 
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 07.07.2023